Neue Fairtrade-Richtlinien 2026: Was bedeuten sie für Werbeartikel?
Ab dem 27. September 2026 gelten strengere europäische Vorschriften für Nachhaltigkeitsaussagen. Die EmpCo-Richtlinie soll verhindern, dass Unternehmen unzureichend belegte Umweltaussagen verwenden. Fairtrade hat daher seine Richtlinien für Siegel, Verpackungen und Produkttexte angepasst. Für die Werbeartikelbranche bedeutet dies vor allem, klar anzugeben, welches Material oder welcher Inhaltsstoff tatsächlich Fairtrade-zertifiziert ist.
Was ändert sich?
Auf Verpackungen, Etiketten und Produktseiten muss deutlich angegeben werden:
- für welches Material oder welchen Inhaltsstoff das Siegel gilt;
- welches Fairtrade-Siegel Anwendung findet;
- welcher Anteil Fairtrade-zertifiziert ist, sofern dies relevant ist;
- ob physische Rückverfolgbarkeit oder Mengenausgleich gilt.
Die neuen Vorgaben gelten unmittelbar für alle neu erstellten Druckmotive.
Fairtrade-Baumwolle bei Werbeartikeln
In unserem Sortiment ist vor allem das Fairtrade Cotton Mark von Bedeutung. Dies betrifft beispielsweise Baumwolltaschen, Schürzen, Handtücher und Kleidung. Das Siegel bezieht sich auf die Baumwolle und nicht automatisch auf das gesamte Endprodukt. Die gesamte verwendete Baumwolle muss Fairtrade-zertifiziert und physisch rückverfolgbar sein. Bei Mischgeweben müssen mindestens 50 % des Stoffes aus Fairtrade-Baumwolle bestehen. Eine Bezeichnung wie „Fairtrade-Tasche“ kann daher zu allgemein sein. Genauer ist: „Baumwolltasche aus Fairtrade-zertifizierter Baumwolle.“ So weiß der Empfänger genau, worauf sich das Siegel bezieht.
Schokolade, Kaffee und Tee
Auch bei essbaren Werbegeschenken werden die Vorgaben für Aussagen verschärft. Fairtrade unterscheidet zwischen:
Physischer Rückverfolgbarkeit: Der Fairtrade-Inhaltsstoff kann durch die gesamte Lieferkette zurückverfolgt werden.
Mengenausgleich: Fairtrade- und Nicht-Fairtrade-Rohstoffe können während der Verarbeitung vermischt werden. Die entsprechende Menge wird zu Fairtrade-Bedingungen eingekauft, ist jedoch nicht nachweislich in jeder einzelnen Verpackung enthalten. Die Verpackung darf daher keine weitergehende Wirkung vermitteln, als Fairtrade tatsächlich belegen kann.
Die Vorschriften gelten nicht nur für Verpackungen, sondern auch für Produktnamen und -beschreibungen, Webshopseiten, Angebote und Kataloge, Etiketten, Banderolen und Geschenkverpackungen sowie Anzeigen und Beiträge in sozialen Medien. Bei individuellen Anfertigungen empfiehlt es sich, die Aussagen bereits bei der ersten Druckvorschau zu prüfen. So lassen sich Verzögerungen, Neudrucke und zusätzliche Kosten vermeiden.
So geht Greengiving damit um
Bei Fairtrade-Werbeartikeln prüfen wir bei Greengiving:
1. Welcher Bestandteil des Produkts zertifiziert ist.
2. Welches Siegel und welche Aussage erforderlich sind.
3. Ob die Produkttexte zu weitreichende Aussagen enthalten.
4. Ob Verpackung und Bedruckung vor der Produktion korrekt sind.
So erhalten Sie einen nachhaltigen Werbeartikel, bei dem nicht nur das Produkt, sondern auch die Kommunikation stimmt.
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